Bestellbedingungen und Preise
1. AusstellerausweiseFür jede Veranstaltung auf der Sie als Aussteller vertreten sind, können Sie für sich und Ihre Mitarbeiter*in(nen) Ausstellerausweise erstellen. Das Erstellen von Ausstellerausweisen ist unbegrenzt möglich.
Ausstellerausweise werden nach Nutzung berechnet.
Jeder genutzte Ausstellerausweis wird von Ihrem Freikontingent abgezogen.
Ist Ihr Freikontingent erschöpft, stellen wir Ihnen für jeden darüber genutzten Ausstellerausweis EUR XX,XX (zzgl. der ggf. anfallenden MwSt.) nach der Veranstaltung in Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass erst nach Erschöpfung Ihres Freikontingents, der Eintritt zur Veranstaltung mit einem Ausstellerausweis einen kostenpflichtigen Vorgang darstellt.
Den Status Ihrer Ausstellerausweise können Sie jederzeit in der Übersicht verfolgen.
2. Besuchergutscheine
Für jede Veranstaltung auf der Sie als Aussteller vertreten sind, haben Sie die Möglichkeit Besuchergutscheine in digitaler Form zu erstellen und direkt an Ihre Kunden*in(nen) weiterzuleiten. Ihre Kunden*in(nen) können diese durch Registrierung in gültige Eintrittskarten umwandeln.
Bei der Weiterleitung der Besuchergutscheine an Ihre Kunden*in(nen), können Sie auch die Einladungsfunktion der Messe Frankfurt nutzen.
Hierzu ist ein Vertrag über die Beauftragung einer Auftragsverarbeitung abzuschließen.
Das Erstellen von digitalen Besuchergutscheinen ist unbegrenzt möglich.
Nur Besuchergutscheine, die tatsächlich zum Eintritt genutzt werden, werden Ihnen nach der Veranstaltung mit EUR X,XX (zzgl. ggf. anfallender MwSt.) in Rechnung gestellt.
Den Status Ihrer Besuchergutscheine können Sie jederzeit in der Übersicht verfolgen.